Blog

  • Geplante Entlastungen der Regierung erhöhen den Druck auf Betriebe

    BVM-Präsident Willi Seiger: „Die Senkung der Energiesteuer ist ein erster Schritt zur Entlastung für unsere Mitarbeitenden und für unsere Betriebe, wobei die steuer- und abgabenfreie Prämie den Belastungsdruck auf die Betriebe in zum Teil schwieriger wirtschaftlicher Lage zusätzlich erhöht.“

    Die Entlastungen bei der Spritsteuer um 17 Cent pro Liter, wie sie die Koalitionsparteien angekündigt haben, hält Willi Seiger, Präsident des Bundesverbandes Metall, für absolut notwendig. „Die sind zwar teuer, kommen aber gerade den metallhandwerklichen Unternehmen und ihren Mitarbeitenden zugute. Niedrigere Preise an den Tankstellen entlasten sowohl die Betriebe als auch die Beschäftigten unmittelbar. Langfristige Modelle helfen weder der Wirtschaft noch dem Verbraucher“, so Seiger für das Metallhandwerk.

    Insbesondere bei den Logistikkosten hätten die vergangenen Wochen deutliche Spuren hinterlassen, wie eine aktuelle Konjunkturbefragung zeige. Den vorgesehenen Zeitraum von zwei Monaten hält Seiger allerdings für nicht ausreichend. Wichtige Signale für Unternehmen und Beschäftigte setze auch die angekündigte Vorlage eines Reformvorschlags für die Krankenversicherung bis Ende April sowie die geplante Einkommensteuerreform zum Jahreswechsel. Hier hoffe man auf eine gezielte Entlastung von Personenunternehmen.

    Zur steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro sagt der Präsident einer Branche mit 30.000 Betrieben: „Sie weckt Erwartungen bei den Mitarbeitenden, die viele Betriebe angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht erfüllen können. Kaum ein kleiner oder mittelständischer Betrieb im Metallhandwerk kann zurzeit aufgrund der wirtschaftlichen Lage und der ohnehin hohen Kostenstrukturen am Standort Deutschland zusätzlich Lohnkosten finanzieren. Bei einem Betrieb mit z.B. 55 Mitarbeitenden fallen zusätzlich 55.000 Euro an, die durch die Einsparungen aus der reduzierten Spritsteuerreduzierung betrieblich nicht eingespart werden können.“

    Die zusätzlichen Sonderzahlungen zur Entlastung unserer Mitarbeitenden sind richtig und wichtig, wenn sie durch die versprochenen Einsparungen im Bundeshaushalt finanziert würden. „Jetzt ist es wie immer, die gewählte politische Lösung führt zu Zusatzbelastung unserer mittelständischen Betriebe. „Sie entziehen den Unternehmen, die aufgrund von Transformationsprozessen unter enormen wirtschaftlichen Druck stehen Liquidität und schmälern die Erträge für wichtige Investitionen in notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen“, so Seigers klares Fazit. Für das Metallhand-werk gilt: „Für Lohnverhandlungen sind die Tarifvertragspartner, also die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände zuständig und nicht die Politik. Staatliche Eingriffe sind aus Sicht des Metallhandwerks der falsche Weg.“

    Angesichts tiefgreifender geopolitischer Veränderungen fordert das Metallhandwerk die Umsetzung der seit langem angekündigten, dringend erforderlichen struktureller Reformen und verlässliche Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe am Standort Deutschland zu sichern.

    Pressekontakt:
    Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
    Bundesverband Metall
    Tel. 0201 – 896 19 11
    E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de

    Der Beitrag Geplante Entlastungen der Regierung erhöhen den Druck auf Betriebe erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Bundesverband Metall zu Reformplänen in der Sozialversicherung

    Mit Skepsis aber auch Zuversicht sieht der Bundesverband Metall den Reformvorschlägen der Bundesregierung zu den Sozialversicherungen entgegen. Die Abschaffung der kostenlosen Krankenversicherung für Familienangehörige als einer von 66 Vorschlägen in dem Papier der Expertenkommission sei kein sinnvolles Instrument um Kosten einzusparen, bezieht Willi Seiger, Präsident des größten Dachverbandes der Metallbranche mit über 33.000 Betrieben, Position. „Solange die Kinderbetreuung weder flächendeckend noch zeitlich umfassend sichergestellt ist, sollte den Familien keine finanzielle Mehrbelastung aufgebürdet werden. Sie sind diejenigen, die zukünftige Beitragszahler großziehen“.  Der Wegfall der Familienversicherung würde außerdem eine Reform des Mini-Job-Prinzips erforderlich machen.

    Hingegen begrüßt der Bundesverband den Ansatz, die Reformvorschläge nicht einseitig zugunsten einzelner Interessengruppen zu gestalten. Hier gehe man konform mit der Expertenkommission, die in ihrem Papier die Notwendigkeit eines fairen, transparenten und langfristig tragfähigen Finanzierungssystems betone. „Weder dürfen bestimmte Berufsgruppen noch Branchen oder Einkommensarten privilegiert behandelt werden. In einer so wichtigen Entscheidung über die Gesundheit einer Gesellschaft darf die Politik nicht der Argumentation einzelner Lobby-Gruppen nachgeben“, mahnt Seiger, alle möglichen Hebel mit einzubeziehen. Dazu gehöre auch, nicht nur die Einnahmenseite zu betrachten. „Durch die Erhöhung der Beitragssätze werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber stärker belastet. Das treibt die Arbeitskosten für Unternehmen in die Höhe und setzt eine ohnehin schon schwächelnde Wirtschaft noch stärker unter Druck. Der Bundesverband fordert schon seit langem, den Fokus auf die Ausgabenseite zu richten“, stimmt Seiger den darauf abzielenden Vorschlägen der Kommission zu.

    Auch moniert Seiger, dass in der Gesundheitsfürsorge zu wenig Kontrollmechanismen greifen könnten – dies vor dem Hintergrund des Datenschutzgesetzes. Konform geht er damit, Leistungen der Krankenkassen, deren Nutzen nicht nachgewiesen ist, zu kürzen. Für sinnvoll hält er neben der Einführung einer Zuckersteuer auch, die Kosten für Arzneimittel zu prüfen. Seiger: „Im internationalen Vergleich sind Medikamente in Deutschland teuer. Dabei erzielt die Pharmaindustrie längst einen Großteil ihrer Umsätze im Ausland. Hier zieht das Argument nicht mehr, die Forschung von Pharma-Unternehmen fördern zu wollen“.

    Pressekontakt:
    Diether Hils, Hauptgeschäftsführer
    Bundesverband Metall
    Tel. 0201 – 896 19 11
    E-Mail: diether.hils@metallhandwerk.de

    Der Beitrag Bundesverband Metall zu Reformplänen in der Sozialversicherung erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Die Knackpunkte der ISO/DIS 9606 Schweißerprüfung

    Die Knackpunkte der ISO/DIS 9606 Schweißerprüfung

    Nachdem der internationale Normenausschuss ISO/TC 44/ SC 11 „Qualification requirements for welding and allied processes personnel“ den ersten Entwurf der ISO/DIS 9606:2024-10 „Prüfung von Schweißern – Schmelzschweißender“ veröffentlich hatte, konnten Kommentare zu dem Entwurf formuliert werden.

    In der Folgezeit gingen ca. 240 Einsprüche und 12 Seiten mit geänderten Tabellen und Listen an den Normenausschuss. In einer Reihe von Sitzungen wurden die Einsprüche in der Arbeitsgruppe ISO/TC 44/SC 11/WG 4 diskutiert und entschieden. Abschließend werden alle Punkte erst im Frühjahr 2026 diskutiert sein.

    Da das Ergebnis der Diskussion von dem ersten Entwurf stark abweicht, wird zumindest Deutschland eine Abstimmung über einen zweiten Entwurf fordern. Damit wird das vorgesehene Datum der Veröffentlichung am 01.05.2026 nicht mehr eingehalten werden können. Eine Veröffentlichung als DIN EN ISO 9606 wird vor 2027 nicht möglich sein.

    Neben vielen Einsprüchen von deutscher Seite sind für uns immer noch einige „Knackpunkte“ offen:

    1.     Der Geltungsbereich für Schweißzusätze beinhaltet beim Schweißen mit dem Schweißzusatz FE1 (früher FM1) die Gruppe der Schweißzusätze FE1 und FE2. D. h., ein Schweißer mit einer Prüfung an S235 mit FM1 darf auch in Zukunft hochfeste Feinkornbaustähle mit dem Zusatz FE2 schweißen. Diese Handfertigkeit wird von den deutschen Delegierten bezweifelt. Unser Vorschlag ist, dass der Geltungsbereich FE1 nur FE1 beinhaltet.

    2.     Insbesondere die amerikanischen Delegierten sehen einen Gaswurzelschutz, wie z. B. beim Formieren, als Badsicherung an. D. h., ein Schweißen unter den Prüfbedingungen ss gb beinhaltet ss mb und bs. Ein Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) ist nicht erlaubt. Von deutscher Seite wird die unterstützende Wirkung eines Gaswurzelschutzes als nicht gravierend angesehen und das Schweißen ohne Badsicherung (ss nb) sollte erlaubt sein.

    3.     Die Art des Werkstoffübergangs (im Kurzschluss (D), großtropfig (G) oder feintropfig (S)) ist zu beachten. Kein Delegierter kann erklären, wo physikalisch ein Lichtbogen im Kurzschluss endet und wo ein Übergangslichtbogen anfängt. Die gleiche Problematik stellt sich bei der Trennung zwischen Übergangslichtbogen und Sprühlichtbogen.

    4.     Für mich ist ein weiterer Knackpunkt die Einführung eines weiteren Prüfstücks für Kehlnähte mit einem Winkel von < 60° (ähnlich wie beim Rohrabzweig).

    5.     Die halbjährliche schriftliche Bestätigung des Schweißens im Geltungsbereich auf der Prüfbescheinigung soll für die Positionen H-L045 und H-J045 für die Positionen PC und PF bzw. PG gesondert erfolgen.

    Es bleibt abzuwarten welche weiteren Einsprüche nach der Umfrage zum zweiten Entwurf im Jahr 2026 hereinkommen. Z. Z. sieht es für mich so aus, dass es dem zukünftigen Nutzer der Norm nicht einfacher gemacht wird.

    Autor:

    Dipl.-Ing. Frank KaniaTechnischer Berater
    in der Fachberatungs- und Informationsstelle
    beim Bundesverband Metall in Essen
    frank.kania@metallhandwerk.de

    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

    Der Beitrag Die Knackpunkte der ISO/DIS 9606 Schweißerprüfung erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte erhöht

    Sie möchten unsere Services nutzen? Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten ein. Sie haben Ihre Login-Daten vergessen? Dann können Sie sich Ihr Passwort zusenden lassen:

    Passwort vergessen . . .

    Der Beitrag Schwellenwert für Sicherheitsbeauftragte erhöht erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Präsidentenbrief: Gedanken zum Sozialstaat

    Präsidentenbrief: Gedanken zum Sozialstaat

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,

    unser Sozialstaat gehört zu den größten Errungenschaften unseres Landes. Er steht für Sicherheit, Zusammenhalt und die Gewissheit, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung erhalten. Doch damit dieses Versprechen auch in Zukunft gilt, müssen wir offen über Fehlentwicklungen sprechen und den Mut haben, notwendige Reformen anzustoßen.

    Der Sozialstaat lebt von gelebter Solidarität. Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihnen geholfen wird, wenn sie in Not geraten. Gleichzeitig gilt aber auch: Solidarität ist keine Einbahnstraße. Sie setzt voraus, dass diejenigen, die Hilfe erhalten, sie tatsächlich benötigen – und dass diejenigen, die Unterstützung ermöglichen, nicht überfordert werden. Wo Sozialleistungen missbraucht werden, wird nicht nur Geld verschwendet. Es wird auch das Vertrauen in unseren Sozialstaat beschädigt. Deshalb müssen Missbrauch und Fehlanreize konsequent bekämpft werden.

    Ebenso zentral ist die Eigenverantwortung. Sie ist kein Gegensatz zur Solidarität – sie ist ihre Voraussetzung. Unser Gemeinwesen funktioniert nur, wenn jeder, der dazu in der Lage ist, seinen Beitrag leistet. Leistungsbereitschaft und persönliches Engagement müssen wieder stärker anerkannt und eingefordert werden. Wer Unterstützung braucht, soll sie erhalten. Wer aber arbeiten kann, muss auch bereit sein, Verantwortung zu übernehmen und seinen Beitrag zu leisten.

    Darüber hinaus müssen wir bestehende Gerechtigkeitslücken schließen. Menschen haben ein feines Gespür dafür, ob es in einer Gesellschaft fair zugeht. Wenn der Eindruck entsteht, dass sich manche entziehen, während andere immer stärker belastet werden, gerät das Gleichgewicht ins Wanken. Deshalb muss sichergestellt werden, dass alle in einem angemessenen und zumutbaren Umfang zur Finanzierung unseres Sozialstaats beitragen. Gerechtigkeit bedeutet auch, dass Lasten und Leistungen nachvollziehbar verteilt sind.

    Schließlich steht unser Sozialstaat vor großen Herausforderungen. Die demografische Entwicklung wird die sozialen Sicherungssysteme in den kommenden Jahren erheblich unter Druck setzen. Gerade die junge Generation darf mit der Finanzierung nicht überfordert werden. Beiträge und Leistungen müssen über Generationen hinweg in einem gerechten und tragfähigen Verhältnis stehen. Deshalb müssen wir unsere Sozialversicherung jetzt zukunftsfest aufstellen – bevor die Probleme unbeherrschbar werden.

    Unser Sozialstaat kann auch künftig ein starkes Fundament unseres Gemeinwesens sein. Dafür braucht es jedoch klare Regeln, mehr Gerechtigkeit und den Mut, Fehlentwicklungen zu korrigieren. Solidarität, Eigenverantwortung und Generationengerechtigkeit dürfen keine Schlagworte bleiben – sie müssen wieder zum Maßstab politischen Handelns werden.

    Hier gilt es gemeinsam Stellung zu beziehen und unsere Vorstellungen als Metaller, als Unternehmer klar und eindeutig zu formulieren.

    Euer Willi Seiger
    Präsident Bundesverband Metall

    Der Beitrag Präsidentenbrief: Gedanken zum Sozialstaat erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Konjunkturumfrage 1-2026

    An der Umfrage haben insgesamt 452 Betriebe aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein teilgenommen. 75% gehören dem Metallbau / Stahlbau an, 20 % befassen sich mit Feinwerkmechanik, Werkzeugbau oder Maschinenbau, 1 Betrieb ist Metall- und Glockengießer, und 5 % fallen unter „sonstige“.

    Ein Viertel der Betriebe beschäftigt bis zu 4 Mitarbeiter/innen. 53 % haben zwischen 5 und 25 Beschäftigte und nur 2 Betriebe haben mehr als 250 Beschäftigte.

    Die schwierige Wirtschaftslage und die unsicheren außenpolitischen Zeiten machen sich nun auch in der individuellen Situation der Betriebe bemerkbar. Im Gegensatz zum Sommer 2025 bewerten immerhin nur noch 58 % der Betriebe ihre Geschäftslage mit „befriedigend“ oder besser. Das ist ein Rückgang von 10 %-Punkten.

    Im Zusammenhang mit der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage könnte die Entwicklung des Auftragsbestands stehen: Im Juli 2025 waren bei 49 % der Betriebe die Auftragsbücher nur für 1 bis 2 Monate gefüllt, aktuell sind es 65 %, die über eine vergleichsweise dünne Auftragsdecke verfügen. 22% geben eine Auslastung für die kommenden 3 bis 4 Monate an. 6 % haben Aufträge für bis zu 6 Monaten, immerhin 7 % der Betriebe sind über 6 Monate hinaus ausgelastet.

    Im Juli 2025 erwarteten die Betriebe eine weitgehend unveränderte Umsatz- und Auftragslage. Das hat sich nicht bewahrheitet. Bei 55 % der Betriebe ist der Auftragsbestand gesunken.

    Die internationalen Krisen beeinflussen die Betriebe nicht unmittelbar. Drei Viertel exportieren nicht. Bei 7 % der Betriebe sind die Ausfuhren gesunken, immerhin gibt es auch einige wenige Betriebe, deren Ausfuhren gestiegen sind. Die Importe sind jedoch in der Mehrzahl der Fälle unverändert.

    Ein weiterer Indikator für die wirtschaftliche Lage ist die Investitionsbereitschaft. Die Investitionen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei 43% der Betriebe zurück gegangen. Nur 11 % investieren mehr als im vergangenen Jahr.

    Die Altersstruktur bei den Geschäftsführer/innen und Betriebsinhaber/innen ist vergleichbar der Altersstruktur bei Hausärztinnen und -ärzten (https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/16397.php): 37% sind bis 50 Jahre alt, 33 % zwischen 50 und 60 und 30% sind älter als 60 Jahre.

    Erfreulich ist, dass die Betriebe die Angebote zu Austausch und Fortbildung nutzen: 66 % geben an, die Veranstaltungen der Innungen und Landesverbände zu besuchen, 21 % nutzen das Fortbildungsangebot des Bundesverbandes.

    Der Beitrag Konjunkturumfrage 1-2026 erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Tachographen-Pflicht update

    Zum 01. Juli 2026 ändert sich die Tachographen-Pflicht. Dann gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten mit Fahrzeugen oder Fahrzeugzügen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse die Tachographen-Pflicht. Durch weitreichende Ausnahmen ist das Handwerk von dieser Verpflichtung weitgehend freistellt.
    Mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat der ZDH eine Interpretation zur Neuregelung – insbesondere in Hinblick auf die Ausnahmebestimmungen – abgesprochen und einige offene Fragestellungen geklärt. Die Erläuterungen finden Sie auf der ZDH-Homepage.
    Zusammengefasst gilt:

    Nach Artikel 2 Abs. 1 lit. aa der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 unterliegen ab dem 1. Juli 2026 auch grenzüberschreitende Güterbeförderungen mit Fahrzeugen, deren zHM einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen übersteigt, den Bestimmungen der Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten. Damit verbunden ist grundsätzlich auch die Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers (Tachograph).
    Für die Betriebe des Handwerks können Ausnahmen nach Artikel 3 der Verordnung greifen.

    Für Fahrzeuge, die „zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken des Fahrzeugs nicht die Haupt­tätigkeit des Fahrers darstellt“, gelten je nach Gewichtsklasse unterschiedliche Ausnahmen.

    Ausgenommen von der Tachographen-Pflicht sind Güterbeförderungen mit Fahrzeugen mit einer zHM einschließlich Anhänger von mehr als 2,5 aber nicht mehr als 3,5 Tonnen, wenn
    • die Beförderung nicht als gewerbliche Beförderung, sondern durch das Unternehmen oder den Fahrer im Werkverkehr erfolgt und
    • das Fahren nicht die Haupttätigkeit der Person darstellt, die das Fahrzeug führt.
    Werkverkehr ist der Transport von Gütern, Maschinen, Werkzeugen für eigene betriebliche Zwecke mit eignen oder angemieteten Fahrzeugen und eigenem Personal.

    Für den Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen gilt, dass neben dem Transport von Materialien zur eigenen Verwendung auch dort Auslieferungsfahrten des Handwerks im Umkreis von 100 km in die Ausnahmeregelung fallen. Hier darf allerdings das Lenken des Fahrzeugs für die Fahrer nicht die Hauptbeschäftigung sein und die zGM 7,5 Tonnen darf nicht überschritten werden. Der Radius wird vom Betriebssitz ausgehend  gemessen.

    Der Beitrag Tachographen-Pflicht update erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Sachverständigentag 11.-12.06.2026

    Sachverständigentag 11.-12.06.2026

    Der Bundesverband Metall lädt am 11. und 12. Juni 2026 erneut zum Sachverständigentag des Metallhandwerks nach Ratingen (Düsseldorf) ein. Die Veranstaltung hat sich in den vergangenen Jahren als feste Größe im Kalender der Sachverständigen etabliert und steht für fachliche Tiefe, praxisorientierten Austausch und kontinuierliche Weiterbildung auf hohem Niveau.

    Im Mittelpunkt der zweitägigen Fachveranstaltung stehen aktuelle Fragestellungen aus der Sachverständigenpraxis. Informative Vorträge und die Diskussion realer Fallbeispiele ermöglichen einen fundierten Einblick in die Verbindung zwischen technischen Normen und deren Anwendung im beruflichen Alltag. Ziel ist es, nicht nur Wissen zu vermitteln, sondern konkrete Lösungsansätze für die steigenden Anforderungen an die Sachverständigentätigkeit zu entwickeln. In den Tagungsunterlagen ist zudem die druckfrische Ausgabe der neuen Richtlinie „Anbau- und Vorstellbalkone“ enthalten.

    Neben den fachlichen Inhalten spielt der persönliche Austausch eine zentrale Rolle. So wird der Sachverständigentag mehr als nur eine Fortbildung – ein praxisnaher Treffpunkt, bei dem Austausch, neue Impulse und ein starkes Netzwerk im Mittelpunkt stehen.

    Dieses Seminar ist für Sachverständige nach § 17 der Mustersachverständigenordnung (MSVO) auf Ihre Fortbildungsverpflichtung anrechenbar.


    Ansprechpartnerin

    Sandra Friedrich
    Eventmanagement und Seminarorganisation
    sandra.friedrich@metallhandwerk.de

    Der Beitrag Sachverständigentag 11.-12.06.2026 erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht!

    Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht!

    Der Digitale Produktpass (DPP) kommt – und er wird nicht nur das Metallhandwerk grundlegend verändern. Was auf den ersten Blick nach einer weiteren bürokratischen Last klingt, ist in Wahrheit der Schlüssel, um die zirkuläre Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) auch in unseren Betrieben gewinnbringend umzusetzen. Denn: Ohne lückenlose, digitale Produktinformationen ist kein hochwertiges Recycling und keine effiziente Reparatur möglich.

    Warum wir Rohstoffe sparen müssen
    Der europäische Weg ist klar: Wir müssen den Umgang mit Rohstoffen radikal ändern. Die EU verfolgt das Ziel, Ressourcen zu schonen und die Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Das Metallhandwerk ist hier besonders gefordert, da wir maßgeblich an der Wertschöpfung von langlebigen Gütern wie Bauprodukten beteiligt sind. Unsere Aufgabe wird es, die Ressourcennutzung zu intensivieren und den Materialkreislauf aktiv zu schließen („Close the Loop“). Der DPP schafft die dafür nötige Transparenz.

    Für bestimmte Bauprodukte ab 2028 verpflichtend
    Der DPP ist ein digitaler Datensatz über ein Produkt. Er wird durch die die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 2024) und die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur Pflicht. Für bestimmte wichtige Bauprodukte beginnt der Start bereits ab 2028. Unter anderem müssen Fenster und Türen ab dann per DPP dokumentiert werden. Die Hersteller sind dann gehalten, Informationen zur Kreislauffähigkeit der Produkte bereitzustellen, darunter Angaben zur Haltbarkeit und Rückführbarkeit in den Wertschöpfungskreislauf, also etwa zur Reparierbarkeit, Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit. Dadurch können neue Geschäftsmodelle entstehen.

    Wie funktioniert der DPP?
    Der DPP ist eine intelligente Datenbank, in der die wesentlichen Informationen zur Produktdokumentation zusammengestellt werden (DPP-System). Dafür ist der Hersteller verantwortlich.

     

    Abbildung Prinzip Digitaler Produktkompass (Copyright Dr. Reinhard Fandrich)

    Für Bauprodukte etwa sind die Vorgaben der Bauproduktenverordnung und ggf. der Ökodesignverordnung zu berücksichtigen (vgl. Bild). Die Produkte werden mit einem QR-Code versehen, der es ermöglicht, die erforderlichen Informationen auszulesen wie etwa Konformitätserklärung, allgemeine Produktinfos, Sicherheitsinfos, technische Dokumentationen usw. Zugriff auf die Daten haben alle Marktteilnehmer, die in der DPP-Registratur angemeldet sind, wie z.B. B2B-Kunden, Händler, Endkunden, Reparaturunternehmen, Recyclingunternehmen sowie die Behörden zur Marktüberwachung.

    Der Fenster-DPP: Komplexität im Handwerk
    Die Dokumentationspflicht trifft besonders das Handwerk hart. Fenster und Türen beispielsweise sind fast immer Unikate. Bei Großimmobilien sind oft mehr als 10 % der Fenster unterschiedlich, in Einfamilienhäusern sind häufig alle Fenster unterschiedlich. Das erfordert individuelle und exakte Dokumentation für jedes Element. So soll der Datenfluss funktionieren: Der DPP bündelt alle Daten. Der Hersteller ergänzt die Daten der Vorlieferanten und legt die Dokumente im DPP-Register/System ab. Später erhält die Abfallwirtschaft die notwendigen Infos für hochwertiges Recycling.

    Die Gefahr: Bürokratie für Mikrounternehmen
    Die DPP-Pflichten stellen besonders für Klein- und Mikrounternehmen (kleiner 50 und besonders kleiner 10 Mitarbeiter), die oft unzureichend digitalisiert sind, eine große Belastung dar. Zusätzliche Bürokratie wirkt wie Gift für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Das Kernproblem sind die Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Die EU-Planung sieht bislang nicht vor, dass alle Vorprodukte per DPP rechtzeitig dokumentiert werden. Das bedeutet, die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation der gesamten Lieferkette fällt an den handwerklichen Endproduzenten.
    Die Lösung ist die Automatisierung des DPP-Systems. Die Vorlieferanten müssen verpflichtet werden, alle Produktdaten einzuspeisen, damit der DPP für das Endprodukt automatisch generiert wird. Der Handwerker darf nicht die händische Aufgabe übernehmen, die Datenkette lückenlos abzubilden.

    Wichtig: Nutzen Sie Ausnahmen!
    Produkte, die individuell oder als Sonderfertigung hergestellt werden, oder solche zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sind von der Pflicht zur Erstellung eines DPP nach EU-BauPVO 2024 ausgenommen.

    Erforderliche Entlastungen für das Handwerk
    Das produzierende Handwerk und als solches auch das Metallhandwerk benötigt an verschiedenen Stellen regulative Entlastungen. Dies betrifft besonders die Ausweitung der in der EU-BauPVO 2024 vorgesehenen Sonderfertigungsklausel für Einzelanfertigungen auf handwerklich gefertigte Kleinserien. Zudem müssen Systemlieferanten in die Pflicht genommen werden und die Dokumentationspflichten der Vorprodukte bereitstellen. Dies betrifft beispielsweise Fenster und Türen.

    Geschäftsmodelle der Zukunft
    Der DPP schafft aber auch die Datenbasis für innovative Einnahmequellen durch neue Geschäftsmodelle. Zu nennen sind:

    • Product-as-a-Service (PaaS): Statt Fenster oder Fassaden zu verkaufen, wird die Nutzung oder Funktion vermietet oder geleast. Der DPP hilft, die Wartungshistorie zu erfassen und den Restwert präzise zu kalkulieren.
    • Zertifizierte Wiederaufbereitung (Remanufacturing): Durch die transparente Historie (DPP) kann das Handwerk gebrauchte Komponenten oder Produkte systematisch auf Neuzustand aufbereiten und mit Neuwert-Garantie wiederverkaufen.
    • Daten-gestützte Reparatur: Der DPP ermöglicht schnellen Zugriff auf technische Anleitungen und Ersatzteilverfügbarkeit, wodurch Reparaturdienstleistungen effizienter und gewinnbringender werden.
    • Material-Recovery: Exakte Angaben zur Materialzusammensetzung führen zu hochwertigem (sortenreinem) Recycling (Upcycling), was den Wert der zurückgewonnenen Rohstoffe maximiert.

    Fazit: Begreifen wir den DPP als Chance – nicht als Last
    Der Digitale Produktpass ist das Werkzeug für die datenbasierte Kreislaufwirtschaft. Allerdings müssen wir uns im Handwerk gemeinsam dafür einsetzen, dass die Automatisierung und die lückenlose Bereitstellung der Vorproduktdaten zur Pflicht wird. Nur so kann der DPP die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichern, ohne sie zu erdrücken.

    Autor

    Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
    Technischer Berater in der Fachberatungs-
    und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
    Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de

     

    Der Beitrag Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht! erschien zuerst auf Metallhandwerk.

  • Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht!

    Der Digitale Produktpass (DPP) kommt – und er wird nicht nur das Metallhandwerk grundlegend verändern. Was auf den ersten Blick nach einer weiteren bürokratischen Last klingt, ist in Wahrheit der Schlüssel, um die zirkuläre Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) auch in unseren Betrieben gewinnbringend umzusetzen. Denn: Ohne lückenlose, digitale Produktinformationen ist kein hochwertiges Recycling und keine effiziente Reparatur möglich.

    Warum wir Rohstoffe sparen müssen
    Der europäische Weg ist klar: Wir müssen den Umgang mit Rohstoffen radikal ändern. Die EU verfolgt das Ziel, Ressourcen zu schonen und die Wirtschaft bis 2050 zu dekarbonisieren. Das Metallhandwerk ist hier besonders gefordert, da wir maßgeblich an der Wertschöpfung von langlebigen Gütern wie Bauprodukten beteiligt sind. Unsere Aufgabe wird es, die Ressourcennutzung zu intensivieren und den Materialkreislauf aktiv zu schließen („Close the Loop“). Der DPP schafft die dafür nötige Transparenz.

    Für bestimmte Bauprodukte ab 2028 verpflichtend
    Der DPP ist ein digitaler Datensatz über ein Produkt. Er wird durch die die neue Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO 2024) und die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) zur Pflicht. Für bestimmte wichtige Bauprodukte beginnt der Start bereits ab 2028. Unter anderem müssen Fenster und Türen ab dann per DPP dokumentiert werden. Die Hersteller sind dann gehalten, Informationen zur Kreislauffähigkeit der Produkte bereitzustellen, darunter Angaben zur Haltbarkeit und Rückführbarkeit in den Wertschöpfungskreislauf, also etwa zur Reparierbarkeit, Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit. Dadurch können neue Geschäftsmodelle entstehen.

    Wie funktioniert der DPP?
    Der DPP ist eine intelligente Datenbank, in der die wesentlichen Informationen zur Produktdokumentation zusammengestellt werden (DPP-System). Dafür ist der Hersteller verantwortlich.

     

    Abbildung Prinzip Digitaler Produktkompass (Copyright Dr. Reinhard Fandrich)

    Für Bauprodukte etwa sind die Vorgaben der Bauproduktenverordnung und ggf. der Ökodesignverordnung zu berücksichtigen (vgl. Bild). Die Produkte werden mit einem QR-Code versehen, der es ermöglicht, die erforderlichen Informationen auszulesen wie etwa Konformitätserklärung, allgemeine Produktinfos, Sicherheitsinfos, technische Dokumentationen usw. Zugriff auf die Daten haben alle Marktteilnehmer, die in der DPP-Registratur angemeldet sind, wie z.B. B2B-Kunden, Händler, Endkunden, Reparaturunternehmen, Recyclingunternehmen sowie die Behörden zur Marktüberwachung.

    Der Fenster-DPP: Komplexität im Handwerk
    Die Dokumentationspflicht trifft besonders das Handwerk hart. Fenster und Türen beispielsweise sind fast immer Unikate. Bei Großimmobilien sind oft mehr als 10 % der Fenster unterschiedlich, in Einfamilienhäusern sind häufig alle Fenster unterschiedlich. Das erfordert individuelle und exakte Dokumentation für jedes Element. So soll der Datenfluss funktionieren: Der DPP bündelt alle Daten. Der Hersteller ergänzt die Daten der Vorlieferanten und legt die Dokumente im DPP-Register/System ab. Später erhält die Abfallwirtschaft die notwendigen Infos für hochwertiges Recycling.

    Die Gefahr: Bürokratie für Mikrounternehmen
    Die DPP-Pflichten stellen besonders für Klein- und Mikrounternehmen (kleiner 50 und besonders kleiner 10 Mitarbeiter), die oft unzureichend digitalisiert sind, eine große Belastung dar. Zusätzliche Bürokratie wirkt wie Gift für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Das Kernproblem sind die Dokumentationspflichten in der Lieferkette. Die EU-Planung sieht bislang nicht vor, dass alle Vorprodukte per DPP rechtzeitig dokumentiert werden. Das bedeutet, die Pflicht zur lückenlosen Dokumentation der gesamten Lieferkette fällt an den handwerklichen Endproduzenten.
    Die Lösung ist die Automatisierung des DPP-Systems. Die Vorlieferanten müssen verpflichtet werden, alle Produktdaten einzuspeisen, damit der DPP für das Endprodukt automatisch generiert wird. Der Handwerker darf nicht die händische Aufgabe übernehmen, die Datenkette lückenlos abzubilden.

    Wichtig: Nutzen Sie Ausnahmen!
    Produkte, die individuell oder als Sonderfertigung hergestellt werden, oder solche zur Erhaltung des kulturellen Erbes, sind von der Pflicht zur Erstellung eines DPP nach EU-BauPVO 2024 ausgenommen.

    Erforderliche Entlastungen für das Handwerk
    Das produzierende Handwerk und als solches auch das Metallhandwerk benötigt an verschiedenen Stellen regulative Entlastungen. Dies betrifft besonders die Ausweitung der in der EU-BauPVO 2024 vorgesehenen Sonderfertigungsklausel für Einzelanfertigungen auf handwerklich gefertigte Kleinserien. Zudem müssen Systemlieferanten in die Pflicht genommen werden und die Dokumentationspflichten der Vorprodukte bereitstellen. Dies betrifft beispielsweise Fenster und Türen.

    Geschäftsmodelle der Zukunft
    Der DPP schafft aber auch die Datenbasis für innovative Einnahmequellen durch neue Geschäftsmodelle. Zu nennen sind:

    • Product-as-a-Service (PaaS): Statt Fenster oder Fassaden zu verkaufen, wird die Nutzung oder Funktion vermietet oder geleast. Der DPP hilft, die Wartungshistorie zu erfassen und den Restwert präzise zu kalkulieren.
    • Zertifizierte Wiederaufbereitung (Remanufacturing): Durch die transparente Historie (DPP) kann das Handwerk gebrauchte Komponenten oder Produkte systematisch auf Neuzustand aufbereiten und mit Neuwert-Garantie wiederverkaufen.
    • Daten-gestützte Reparatur: Der DPP ermöglicht schnellen Zugriff auf technische Anleitungen und Ersatzteilverfügbarkeit, wodurch Reparaturdienstleistungen effizienter und gewinnbringender werden.
    • Material-Recovery: Exakte Angaben zur Materialzusammensetzung führen zu hochwertigem (sortenreinem) Recycling (Upcycling), was den Wert der zurückgewonnenen Rohstoffe maximiert.

    Fazit: Begreifen wir den DPP als Chance – nicht als Last
    Der Digitale Produktpass ist das Werkzeug für die datenbasierte Kreislaufwirtschaft. Allerdings müssen wir uns im Handwerk gemeinsam dafür einsetzen, dass die Automatisierung und die lückenlose Bereitstellung der Vorproduktdaten zur Pflicht wird. Nur so kann der DPP die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichern, ohne sie zu erdrücken.

    Autor

    Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
    Technischer Berater in der Fachberatungs-
    und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen
    Kontakt: reinhard.fandrich@metallhandwerk.de

     

    Der Beitrag Der Digitale Produktpass kommt – ab 2028 Pflicht! erschien zuerst auf Metallhandwerk.