Autor: ChaoAdmin

  • Forschungszulage: Mehr Förderung fürs Metallhandwerk

    Seit 1. Januar 2026 sind deutliche Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungszulage in Kraft getreten. Mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ will der Gesetzgeber die Innovationskraft kleiner und mittlerer Unternehmen gezielt stärken – besonders in technologieorientierten Handwerksbranchen wie dem Metallhandwerk.

    Kernpunkt der Reform ist die Anhebung der ansetzbaren Eigenleistungen von bisher 70 Euro auf 100 Euro pro Stunde. Damit können Einzelunternehmer und Mitgesellschafter von Personengesellschaften ihre Forschungs- und Entwicklungsarbeiten künftig deutlich besser steuerlich geltend machen. Ansetzbar sind bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche; die Regelung gilt auch für laufende Projekte mit Tätigkeiten seit 1. Januar 2026.

    Zudem werden künftig auch Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent zusätzlich berücksichtigt. Neben Personal-, Auftrags- und Abschreibungskosten können so auch indirekte Aufwendungen wie Energie-, Werkstatt- oder Verwaltungskosten in die Förderung einfließen.
    Vorteile ergeben sich auch bei Investitionen: Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, können höher abgeschrieben werden – auch im Rahmen der Forschungszulage. Parallel steigt die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro jährlich.

    Das Wichtigste auf einen Blick

    • Start: Neue Regelungen zur Forschungszulage gelten seit 1. Januar 2026.
    • Eigenleistung: 100 € pro Stunde (statt bisher 70 €), bis zu 40 Stunden pro Woche.
    • Gemeinkosten: Pauschale von 20 % zusätzlicher Förderung auf förderfähige Aufwendungen.
    • Investitionen: Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Anlagen, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
    • Bemessungsgrundlage: Steigt auf 12 Mio. € pro Jahr.
    • Ziel: Bessere steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Mittelstand – insbesondere für Betriebe des Metallhandwerks.

    Weitere Infos: www.bescheinigung-forschungszulage.de

    Für Metallbetriebe ist die neue Regelung ein wichtiges Signal: Forschung, Entwicklung und technische Verbesserung lohnen sich stärker als bisher. Die steuerliche Forschungszulage wird damit zu einem praxisnahen und wirkungsvollen Instrument, um Innovationsprojekte aus eigener Kraft zu finanzieren und den technologischen Anschluss im Mittelstand zu sichern.

    Ansprechpartner

    Reinhard Fandrich (Dr.-Ing.)
    Technischer Berater in der
    Fachberatungs- und Informationsstelle beim Bundesverband Metall, Essen

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  • Präsidentenbrief: Was für unsere Betriebe jetzt wichtig ist!

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder des Metallhandwerks,

    die wirtschaftliche Lage bleibt für viele unserer Betriebe herausfordernd. Hohe Kosten, zunehmender Fachkräftemangel und eine stetig wachsende Regulierungsdichte engen den unternehmerischen Handlungsspielraum spürbar ein. Gerade das produzierende Metallhandwerk befindet sich aktuell in einer existenzbedrohenden Krise. Umso wichtiger ist es, dass die politischen Rahmenbedingungen wieder stärker und vor allem schnell an der betrieblichen Realität ausgerichtet werden.

    Die führenden Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände in Deutschland haben hierzu klare Reformforderungen formuliert. Diese Forderungen decken sich in zentralen Punkten mit den Interessen des Metallhandwerks. Als Verband bringen wir sie aktiv in den politischen Dialog ein.

    Arbeitszeitrecht modernisieren – europäische Spielräume nutzen
    Das geltende Arbeitszeitgesetz ist in vielen Bereichen zu starr und wird den heutigen Anforderungen der Betriebe und der Beschäftigten nicht mehr gerecht. Gefordert wird eine Anpassung des Arbeitszeitrechts an das Niveau der europäischen Arbeitszeitrichtlinie. Konkret bedeutet das: weg von einer engen täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer stärkeren Orientierung an Wochen- oder Jahresarbeitszeiten. Für das Metallhandwerk mit projektbezogenen Auftragsspitzen, saisonalen Schwankungen und witterungsabhängigen Arbeiten würde dies deutlich mehr Flexibilität schaffen – ohne den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu schwächen. In anderen Berufszweigen wie z.B. Krankenhäusern, Gastronomie oder Landwirtschaft geht dies ja auch. Voraussetzung ist zugleich, dass zusätzliche Bürokratie und neue Dokumentationspflichten ausdrücklich vermieden werden.

    Länger arbeiten ermöglichen – Frühverrentung weniger attraktiv machen
    Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel spürbar. Gleichzeitig setzen die bestehenden rentenrechtlichen Regelungen weiterhin Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben.

    Arbeitgeberverbände fordern daher ein flexibleres Renteneintrittsalter, das längeres Arbeiten erleichtert und honoriert. Gleichzeitig sollen die finanziellen Anreize für eine frühe Rente reduziert werden. Diskutiert wird unter anderem, den monatlichen Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt für langjährig Versicherte von derzeit 0,3 % auf 0,5 % anzuheben. Ziel ist es, Erfahrung und Know-how länger im Betrieb zu halten – auf freiwilliger Basis und unter fairen Bedingungen für alle Beteiligten.

    Krankenversicherung reformieren – Beiträge gezielt entlasten
    Ein weiterer zentraler Punkt ist die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen derzeit erhebliche Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen, etwa für die gesundheitliche Absicherung von Grundsicherungsempfängern. Diese Leistungen sind gesellschaftliche Aufgaben und müssen daher aus Steuermitteln finanziert werden – nicht aus Beiträgen der Betriebe und ihrer Beschäftigten. Diese Auffassung stützen im Übrigen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen, die gegen den Bund auf höhere Kostenbeteiligung klagen. Eine klare Trennung würde die Beitragssätze stabilisieren und die Lohnnebenkosten spürbar entlasten.
    Zugleich fordern wir mehr Effizienz im Gesundheitssystem, etwa durch eine bessere Steuerung der ärztlichen Versorgung mittels eines Primärarztsystem zum Abbau von Doppelstrukturen und Doppeluntersuchungen.

    Bürokratie abbauen – Arbeitsschutz praxisnah gestalten
    Der Schutz der Beschäftigten ist für unsere Betriebe selbstverständlich. Gleichzeitig hat sich im Arbeitsschutz ein kaum noch überschaubarer Berg an Dokumentationspflichten aufgebaut.
    Gefordert wird, überflüssige, doppelte oder rein formale Nachweispflichten zu streichen und den Fokus wieder stärker auf die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung im Betrieb zu legen. Weniger Papier bedeutet mehr Zeit für echte Prävention – und für das operative Geschäft.

    Unser gemeinsames Ziel
    Diese Reformen sind kein Selbstzweck. Sie sind notwendig, um das Metallhandwerk wettbewerbsfähig zu halten, Arbeitsplätze zu sichern und unternehmerisches Engagement wieder zu stärken. Als Verband werden wir diese Positionen weiterhin mit Nachdruck gegenüber Politik und Verwaltung vertreten.

    Ich lade Sie ein, diesen Weg aktiv mitzugehen und die Stimme des Metallhandwerks gemeinsam hörbar zu machen.

    Euer Willi Seiger

    Präsident Bundesverband Metall

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  • Neue Anforderungen bei Asbestarbeiten: Bei Verstößen drohen Bußgelder!

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